Weinanbau

Anbei eine interessante Zusammenstellung von Übersetzungen betreffend des Weinanbaus in der Region aus der Zeit ca. 1770 bis 1808. Es geht oftmals um brachliegende Grundstücke.





Dokument 7 Seiten 1-2,

Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331

Regulierung des Zehnten von den ausgerodeten Weinbergen zu Massenheim, Wallau, Nordenstadt und Breckenheim.

Seite 1Anschrift
An daß
Hoch fürstliche
Ober Amt
zu
Wallau


Weinbau





Weinbau


Seite 2
Da es vom Hoch Fürstlichen Ober Amt gefordert wurde
wegen denen Weinbergen, die wüst liegen thun
und die Besitzer davon, so wolte sie mit Euro fürstlichen?
das an jezo bey denen im Jahr die Weinberge
noch nicht aufgenommen, sondern so nicht wolte ihre
berichtigen das es an der Summe 29 ½ Morgen sind
und faßt keine 5 Morgen im Bau sind die
übrigen alle wüst liegen sind ist keiner in Brecken
heim der keine an zu rathen hat mithin sind sie
alle insgesamt Besitzer davon ein solches wird
gehorsamst übergeben Breckenheim den 12. Dez. 1794

Stein, Schultheiß





Weinbau


Dokument 8 Seiten 1,

Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331

Regulierung des Zehnten von den ausgerodeten Weinbergen zu Massenheim, Wallau, Nordenstadt und Breckenheim.

Seite 1Unterthänigst gehorsamer Bericht
die wüstliegenden zehndbaren Äcker des
Amts Wallau in specie die Brec
kenheimer Weinberge betref.

Nach Ausweis anliegenden Protocolls und der drinnen
geschehenen Erklärung sind die Breckenheimer unter
thanen insgesamt Willens ihre in beinahe 30 Morgen
betreffende Weinberge nach dem Frieden wiederum nach
und nach angedrohten weil dieser Krieg ihrer Gemar
kung zumFruchtbau nicht tauglich ist, wenn es Frieden
ist, kann diesen Leuten die Anrottung dieser Weinberge
nicht zugemuthet werden, die sie wegen der unbeschreib
lich vielen verstreuen und Boten gehen dieses Jahr nicht
all ihr Sommerfeld haben bestellen können. Übrigens
bemerke ich, daß des St Ferrutiusstift zu Bleiden
stadt den Zehnden in die hießig Wallauer und Brecken
heimer Gemarkung von Wein und Früchten ziehet und
überzeugt die Mainzer Stifter in der bes. ganzen Herr
schaft größtentheils in Besitz des Zehenden stehen. Wallau
den 30tem März 1795

Unterschrift: Wilchens?

Erl. den 10. Jun 1795





Weinbau


Dokument 11 Seiten 1-2,

Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331

Die wüstliegenden Äcker, speziell die Breckenheimer Weinberge betreffend.

Seite 1Ex Resoluto f(ürstliche) L. D. Deputation
d. d. Darmstadt den 7ten Jull 1795
ad N. Lad. 368


Die wüstliegenden zehndbaren
Äcker in specie die Breckenheimer
Weinberge betrf.



Rückschrift an den f(ürstlichen) Amtsrath
Schenk zu Wallau auf seinen der
selbst unterm 30ten May des Jahres erstat
teten Bericht:


das man bei anderen Umständen
noch die Anrottung (Anbau) anbei wüster Wein-
berge bis zum nähesten Laudum an
stehen lassen wolle und f.(ürstl.) Amt
dem nächst auf die Vollführug
zu dringen, und ein geschehen





Weinbau







Weinbau


Dokument 6 Seiten 1-3,

Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331

Auszug aus dem oekonomischen Hauptbericht des Amtes Wallau von 1794

Seite 1Extractus (Auszug)
aus dem oekonomischen Hauptbericht
des Amts Wallau von 1794

Breckenheim




ist nichts verbessert worden
und wünscht die Gemeinde
um Mitteilung wie es mit An
rottung ihrer Weingärten
gehalten werden sollte.
















22. Febr. 1796





Weinbau


Seite 2Ex Resoluto f(ürstliche) L. O. Deputation
d. d. Darmstadt 11. Merz 1795
ad N. L. V. D. 770
/    /
Moneatur f(ürstliches) Amt Wallau
an die Befolgung des An
sinnens vom 15. Tag v. F. um Ver-
längerung von 14 Unterschrift.
Ex Resoluto f(ürstliche) L. O. Deputation
d. d. Darmstadt 15.April 1795
ad N. L. V. D. 770
/    /
Moneatur f(ürstliches) Amt Wallau
an die Befolgung des injurierten angezeigten
vom 15. Okt. V . F. um Verlängerung
von 11 Tagen
Ex Resoluto f(ürstliche) L. O. Deputation
d. d. Darmstadt 15.April 1795
ad N. L. V. D. 770
/    /
Moneatur f(ürstliches) Amt Wallau
an die Befolgung des injurierten angezeigten
vom 15. Okt. V . F. um Verlängerung
von 11 Tagen
Ex Resoluto f(ürstliche) L. O. Deputation
d. d. Darmstadt 15.April 1795
ad N. L. V. D. 770
/    /
Moneatur f(ürstliches) Amt Wallau
an die Befolgung des Ansinnens
vom 15. – Okt. v . F. um Verlängerung
von 8 Tagen





Weinbau


Seite 3Ex Resoluto f(ürstliche) L. O. Deputation
d. d. Darmstadt 15 Okt. 1794
ad N. L. V. D. 770

An wüstliegenden zehntbaren Ober
Amts Wallau speziell die Brecken
heimer Weinberge betr.

Rescribatur an den fürstlichen Amts-
Rat Schenk zu Wallau auf sei-
nen derselbst unterm 14. Nov.1791
erstatteten Bericht:
Er habe die Besitzer anbei woher
+ jeden? insbesondere Weinberge + zu von denen -----
für eine Art ein jeder seinen An
teil benutzen + oder was für Grün
+ mit binnen welcher sie dagegen hätten ----- die
Zeiten sie anbauen selbe zu bedeuten das man
wolle





Weinbau


Dokument 1 Seiten 1-3,

Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331, Nr. 504

Den herrschaftlichen Zehenden in den Weinbergen in den Orten Wallau, Massenheim, Nordenstadt und Breckenheim betreffend.

Seite 1Gehorsamster Bericht
Den herrschaftlichen Zehenden in
den Weinbergen in den Orten
Wallau, Massenheim, Nordenstadt
und Breckenheim betref
.
In genannten Ortschaften hat gnädigste Herrschaft
den Weinzehenden theils ganz, teils mit den
Herren Geistlichen zu beziehen, und diese Erträge(Einnahme)
würden sehr ansehnlich seien, wenn alle Wein-
berge gehörig angebauet wären.
In dem Ort Wallau sind die meisten derer, (Einf.: bis auf circa 20) wel
chen sich im Flurbuch als Weinberge beschrieben
befinden - angebaut.
In Massenheim wo gnädigste Herrschaft diesen
Zehenden zu 2/3tel und die Pfarrei zu 1/3tel bezieht
befindet sich ein großer Distrikt wo jezo meisten
theils mit Kraut und Kartoffeln bepflanzt
wird und keinen Zehenden entrichten.
In Nordenstadter Gemarkung hat gnädigste
Herrschaft außer einer kleinen Abgabe an die
Gutsbestände des Grafen von Holzhausen den
Weinzehenden, in dessen Bann, kkönnen aber wenig-
sens 50 Morgen liegen welche eben so
wie
.





Weinbau


Seite 2wie zu Massenheim mit Kraut Dickwurz und Kartoffeln
bepflanzt werden und keinen Zehenden abgeben.
Endlich sind in Breckenheimer Gemarkung die Wein
berge nach und nach ganz eingegangen, und der
ansehnliche District, worauf vor Zeiten ein gar guter
Wein gewachsen seyen soll wirft theils für
die Eigenthümer wenig - und für gnädigster Herr
schaft gar nichts ab – theils liegt solcher ganz
öde.
Ob nun gleich nach der Darmstädter Zehenden Verord
nung die Besitzer dieser Weinberge sich gefallen
lassen müssen, ihren Zehenden an gnädigste Herrschaft
in Gelde zu bezahlen wenn sie in einer gewissen
Zeit solche nicht anrotten(anbauen), so glaube ich doch, das
es besser seyen möge, wenn :
1.) denen Besitzern eine gewisse Zeit anberaumt werden wolle,
in welcher sie ihre Weinberge anrotten
müssten – und
2.) wenn bestimmt verordnet würde uns im Unter
lassungsfall vom Morgen bezahlt werden sollte.
rechne ich nun daß alle 4 Jahr nun ein ordentliches
Weinjahr seyen fein , und auf dem Morgen 4 Ohm
wachsen würden, so wäre im Durchschnitt jährl






Weinbau


Seite 31 Ohm Wachsthum - oder 8 Maß an Zehenden , und die
Maud zu 10 Gulden betrüge also der Morgen nach dem
ganz billigen Anschlag 1 Gulden – 20 Kreuzer an Zeheden.
Ob ich ganz richtig urteile und allenfalls kein
besondere Umstände in dieser Sache vorliegen mögen
habe ich herzöglicher Amtskellerey zur weiteren Prüfung
überlassen sollen. Wallau den 26ten Janu. 1808
Hentsch





Weinbau


Dokument 8 Seiten 1-4,

Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331, Nr. 381

Regulierung des Zehnten von den ausgerodeten Weinbergen zu Massenheim, Wallau, Nordenstadt und Breckenheim.

Seite 1Akten Kammer
Den von den ausgerotteten Weinbergen zu Massen
heim, Wallau, Nordenstadt und Breckenheim
Der Herrschaft gebührenden Zehenden betr
1808





Weinbau


Seite 2


Unterthänigst gehorsamer Bericht
Den von den ausgerotteten
Weinbergen zu Massenheim
Wallau Nordenstadt und
Breckenheim der Herrschaft
Gebührenden Zehenden betref







Unter unterthänigster Beziehung auf
den vom herzoglichen Zehntverwalter Häußer
erstatteten Vorbericht will ich bemerken
das gnädigste Herrschaft von den ausge
rotteten Weinbergen eine Vergütung in
Geld der vorliegenden Verordnung nach
allerdings zu ordern berechtigt ist. Zu
Breckenheim waren seither einige Weinber
ge mit Frucht bebauet wovon der gebührende
Zehnt entrichtet worden, die meiste Weinberge
welche ausgerottet sind , sind aber mit Futter
kräuter angepflanzt und hiervon lässt sich
kein anderen als Geldvergütung regulieren.

Wollte





1808





Weinbau


Seite 3


Wollte man den Unterthanen eine Zeit
frist festsetzen, worin sie die Weinberge
anrotten müssten, so würde in dieser Zeit
worin nichts dort aus erziehlet , die Unter
than haben schon wieder Jahre die öden Wein
berge benutzet ohne etwas für den Zehenden
dafür zu entrichten, ich glaube daher , daß
es am besten wäre wenn man gegen Jo
hannitag durch den Steuerpraequator das
Morgenmaas an jedem Ort angeben, und
mit Zuziehung der Orts Vorgesetzten, durch
unpartheyische Ackerverständige der Er
trag jedes einzelnen Stücks bestimmen ließe
um hiernach eine Forderung statt des zu
bezahlenden Zehenden zu machen.
Wallau, den 29. Jaenner 1808

Seifert ?





Weinbau


Dokument 5 Seiten 1-3,

Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331, Nr. 264

Landesherrliche Forderung nach der Ausrodung und Wiederherstellung der wüst liegenden Weinberge in der Gemarkung Breckenheim.

Seite 1


Akte
Die wüstliegenden zehntbaren Äcker speziell die Breckenheimer
Weinberge betref.





Weinbau


Seite 2H. …
an
H.(errschaftlichen) Zehntskeller Eistert zu
Wallau
Den von den ausge-
rotteten Weinbergen
zu Massenheim, Wallau
Nordenstadt und Brecken-
heim der Herrschaft
Gebührenden Zehnden
betref.
Dem N. wird hiermit zum
Beschluss angefügt
daß man seinen hierunter
am 29. d. M. getanen
Antrag genehmige.
N. hat also hiernach gegen
Johannitag d. J. den
Gehalt sämtlicher an
Ihren in(m) Titel bemeldeten
Ortschaften ausgerotte-
ten Weinbergen durch
den Steuerperäquator
Häuser aufnehmen
und den wahrscheinlichen
Ertrag eines jeden
Stücks durch unpar-
theyische Ackerverstän_
dige ausmitteln zu
lassen sofort mit
den einschlagenden
Ortsvorständen eine
jährliche Geldabgabe +
+ per Morgen statt des   in solange die Besitzers
Zehemten zu regulieren   solchener Weinberge





Weinbau


Seite 3solche nicht anrotten sondern
zum Frucht oder Gemüsebau
benutzen oder gar ganz
müßig liegen lassen ,
werden hier nächst
aber das Resultat davon
zu Ausfertigung des
erforderlichen Rechnungs
übertrag anhero
einzuberichten.
Wiesbaden 14ten Febr 1808





Weinbau


Dokument 10 Seiten 1-3,

Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331

Die wüstliegenden Äcker, speziell die Weinberge in Breckenheim betreffend.

Seite 1Die wüst liegenden zehntbaren Äcker des
Amts Wallau in specie die
brachliegenden Weinberge btf.

Auf die in diesen Tagen unterm 18 ten Oct. d.J.
eingekommenen Rückschrift von f(ürstlicher) Landes
Oeconomie Deputation werden jene
dem f(ürstlichen) Schultheiß aufgegeben, welche
Morgen an Weinbergen in hiesiger Ge
markung befindlich und welche
dergleichen noch in brach wären, anzugeben
derselbe berichtete auch unter dem 1ten Februar d(es) J(ahres)
das 29½ Morgen Weinberge auf hiesiger
Gemarkung befindlich können haben
wirkl(ich) in brach wären, es könnte
aber der Gemeinde und die Wingerth
besitzer in derselben wegen den
beständigen Einquartierungen wegen
Kriegsfuhren nicht ihre anstehenden
-------- werden
sie zu deren ---- -------- Gemeinde
und deren Vorstände geben auf
--- gegen Vorhalt Acker -----------
Vorsicht dieses zum Protokoll
Sie glaubten daß es nicht nötig
wäre jeden Besitzer dessen Weinberge
besonders zu ---------- ------
jeder darinen positioniert wäre
und keinen steinern Weinberg





Weinbau


Seite 2
um deswillen ordentlich in Stande hielten
weilen die Weinstöcken vorigem Jahr
und bestanden sehen seit 1784 fast
völlig zerstöret geworden wären
und seit der Zeit habe man keinen
Lusten bezügl(ich) dieselben wiederum
anzuroten. Indessen habe nunmero
jeder von selbsten in, dessen Stand
wenn man beinahe 30 Morgen in ihrer
Gemarkung auch wüst liegen bleiben
könnte, sondern daß solches wiederum
in bau gesetzt worden müßten sie
hatten daheren auch von selbsten schon
Anstalten gemacht wenn nicht
dieser Krieg seit 1792 eingetrofen
und diese Gemeinde dadurch sehr hart
mitgenommen worden seyhen solange
sie an die ---------- ihren
Weinbergen keine Hand hatten anlegen
können; Sie wollten aber sobald es
Frieden ---- hierzu täthige Anstalten
dergestalten machen daß alle Jahr
ungewiß an Anthrieb? wiederum ange
rottet und mit einen Setzlingen
angepflanzt würde; ------ dieses
in einem Jahr gut --------- nicht möglich
wäre. ----- verständl(ich) genug dahier daß
dann brachen diesen Weinbergen wie





Weinbau


Seite 3der Gute wäre, das sie solchen nicht längst
--------- könnten weil diesen
gröstentheils mit Kies? untermenget
seye und an einen kalten hang? läge
so taugte derselbe zu weiter nichts
als nur zu Weinbergen deren Ertrag
aber um deswillen? auch ziemlich wüstlich?
wäre wie die Weid vor dem Wald
sey, stark genießten? könnten
Und theils der Blüte und theils den
Wüst liegenden Trauben schädlich wäre.

In fidem
Schenk





Weinbau


Dokument 10 Seiten 1-3

Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331

Die wüstliegenden Äcker, speziell die Weinberge in Breckenheim betreffend.

Seite 1Die wüst liegenden zehntbaren Äcker des
Amts Wallau in specie die
brachliegenden Weinberge btf.

Auf die in diesen Tagen unterm 18 ten Oct. d.J.
eingekommenen Rückschrift von f(ürstlicher) Landes
Oeconomie Deputation werden jene
dem f(ürstlichen) Schultheiß aufgegeben, welche
Morgen an Weinbergen in hiesiger Ge
markung befindlich und welche
dergleichen noch in brach wären, anzugeben
derselbe berichtete auch unter dem 1ten Februar d(es) J(ahres)
das 29½ Morgen Weinberge auf hiesiger
Gemarkung befindlich können haben
wirkl(ich) in brach wären, es könnte
aber der Gemeinde und die Wingerth
besitzer in derselben wegen den
beständigen Einquartierungen wegen
Kriegsfuhren nicht ihre anstehenden?
-------- werden
sie zu deren ---- -------- Gemeinde
und deren Vorstände geben auf
--- gegen Vorhalt Acker -----------
Vorsicht dieses zum Protokoll
Sie glaubten daß es nicht nötig
wäre jeden Besitzer dessen Weinberge
besonders zu ---------- ------
jeder darinen positioniert wäre
und keinen steinern Weinberg





Weinbau


Seite 2
um deswillen ordentlich in Stande hielten
weilen die Weinstöcken vorigem Jahr
und bestanden sehen seit 1784 fast
völlig zerstöret geworden wären
und seit der Zeit habe man keinen
Lusten bezügl(ich) dieselben wiederum
anzuroten. Indessen habe nunmero
jeder von selbsten in, dessen Stand
wenn man beinahe 30 Morgen in ihrer
Gemarkung auch wüst liegen bleiben
könnte, sondern daß solches wiederum
in bau gesetzt worden müßten sie
hatten daheren auch von selbsten schon
Anstalten gemacht wenn nicht
dieser Krieg seit 1792 eingetrofen
und diese Gemeinde dadurch sehr hart
mitgenommen worden seyhen solange
sie an die unbeständigen ihren
Weinberge keine Hand hatten anlegen
können; Sie wollten aber sobald es
Frieden ---- hierzu täthige Anstalten
dergestalten machen daß alle Jahr
ungewiß an Anthrieb? wiederum ange
rottet und mit einen Setzlingen
angepflanzt würde; ------ dieses
in einem Jahr gut --------- nicht möglich
wäre. ----- verständl(ich) genug dahier daß
dann brachen diesen Weinbergen wie





Weinbau


Seite 3der Gute wäre, das sie solchen nicht längst
bepflanzen könnten weil diesen
gröstentheils mit Kies untermenget
seye und an einen kalten hang läge
so taugte derselbe zu weiter nichts
als nur zu Weinbergen deren Ertrag
aber um deswillen? auch ziemlich müstlich?
wäre wie die Weid vor dem Wald
sey, stark genießten? könnten
und theils der Blüte und theils den
wüst liegenden Trauben schädlich wäre.

In fidem
Schenk





Weinbau


Dokument Seite 1,

Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331

Ausgerodeten Weinbergen zu Massenheim, Wallau, Nordenstadt und Breckenheim betrf.

gehört aber wohl zu anderem Dokument, da es sich um die wüstliegenden Weinberge handelt.
       
Gegen (diejenigen die unleserlich)
ihre Stücke daselbst?
wüst liegen lassen würden
dieselben Maßregeln
ergreife werden welche
die Verordnung
vom 7ten Merz 1770
gegen diejenige --------
welche der Grafschaft
zuleisten Order wüst liegen lassen

Ex Resoluto f. L. o. Deputation
d. d. Darmstadt den 26ten Nov: 1794
ad N. L. O. D. 770
/ O. w. v./
Moneatur fürstliches Amt Wallau dem
Ansinnigsten von 15ten des Monats innerhalb
6 Wochen ein Genüge zu leisten

Ex Resoluto f. L. o. Deputation
d. d. Darmstadt den 21ten Jan. 1795
ad N. L. O. D. 770
/ O. w. v./
Moneatur fürstliches Amt Wallau an
die befolgung des Ansinigsten vom 15ten
des jahres zum Termin von 4 Wochen





Weinbau


Dokument 121 Seiten 1-2,

Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331

Die wüstliegenden Äcker, speziell die Weinberge betreffend.

Seite 1Da mir die beyden hochfürstlichen Anordnungen so
wohl von hochfürstlicher Regierung als auch von der
Oeconomi Dezitatur ist zu geschickt worden wegen
dem angebauten Ackerland in den aufgelassenen, so
wolte ich es Eurem hochlöblichen Ober Amt hiermit berichten,
1.) daß es in der Gemarkung Breckenheim Stein oder Land ist
das ungebaut oder wüst liegt als

2.) Die Weinberge liegen mehrere theils wüst an wo das hoch
löblichen Amte wißt nach den Zehnten betragen thut
aber gnädigste Herrschaft das eigen Gewächs zent da
von beziehet thut. Und gut wäre es wenn darauf gedrungen
woher daß sie alle müste hernun gerothet werden

3.) In deren Waltungen haben wir noch 2 hafer? Beute all wo
wir das früh Jahr dann samen wollen hin ein
saehen ein solches wird hiermit mit Euren hochlöblichen
Ober Amt gehorsamst übergeben. Breckenheim, 2ten
Sept 1791.
Stein Schultheiß

Der f(ürstliche) Schultheiß Stein bittet zugleich berichten sollen
wieviel Morgen diese Weinberge enthalten und warum
dieselbe nicht wieder angerodtet werden, ob der
Weinbau nicht gut fort komme, und ob es besser





Weinbau


Seite 2
seye, wenn derselbe in fruchtbau verwandelt
würde.
Wer den Zehenden von diesen Weinbergen
beziehet.
Und ob gnädigste Herrschaft auch eigenes Gewächs
Felder? habe oder nicht. W(allau) den 2ten Sept. 1791
Schenk

hiermit werde ich seinen hochlöblichen Ober Amt bestens
berichten wegen den Weinbergen.

1.) Die Weinberge in Breckenh. enthalten in Summe 29 ½ Morgen
davon aber keine 10 bis 12 Morgen im Stande sind
2.) Von den Weinbergen beziehet das Amte Nordenstadt den
Zehenten bis auf eine Gewann beziehet der hochlöbliche Steuerer
den Zehnten
3.) Das eigen gewächs das gnädigster hochlöblicher beziehen thut
ist von der Lehe 17 Kreutzer 2 Pfennig welches man aber
nicht so genau wissen kann, weil sie nicht in den Weinberg
gemustert werden, wie berichtet eintragen thut
4.) Zu Ackerland ist es auch nicht gar wohl tauglich weil
es bergig ist und auf meheren theils steinig und ist
nur nach heutig Leut, von denen unterthan das sie
die Weinberge nicht bauen mögen. Ein solches überlasse
ich dem hochfürstlichen Ober Amt gehorsamst. Breckenheim
den 6ten Sept. 1791





Weinbau


Dokument 14 Seiten 1-2,

Hessisches Hauptstaatsarchiv

Den herrschaftlichen Zehenden in den Weinbergen in den Orten Wallau, Massenheim, Nordenstadt und Breckenheim betreffend.

Seite 1Ex resoluto   fürstliche Landes Oeconomie Deputation
D:d: Darmstadt am 18. July 1792
ad N: L: O: D: 6/4

Die Zahl der zehntbaren Unterthanen zu Breckenheim bef.

Rescribatur an den Amts Rath Schenk zu
Wallau auf seinen hierunter erstatteten
Bericht

Da man zum Gegenstück von Brecken
heim auch eine Tabelle von wirs? ein wohlha
benden Wirt dessen Auswahl ihm überlassen
bliebe zu haben wünsche so hätt er solchen
durch den fürstl(ichen) marsch(all) commisarium
Cramer gelegenheitlich ausstellen zu lassen
und mit Bericht anhero einzusenden

In fidem
F Martin


Die Abschrift dieses Rescripts wird dem fürstl. Marche Comisario E
Cramer mit der Auflage hiermit zugestellt
um eine tabelle von dem hiesigen Ort Wallau gelegentlich
auszustellen und zu hies. Amt zur weiteren Beförderung an
die Behörde einzuliefern. Wallau den: 4ten August 1772

Wiesner?
Die bisherigen Zeit Umständ machten es unmöglich
Obige Arbeit welche wann sie exact und





Weinbau


Seite 2genau werden soll müße und einige Zeit
erfordere vorzunehmen sollte diesen
Winter über die hiesigen Gegend ein
Steuerleyher Heuß beschieden seyen so
werde ich sie alsdann mit ----lichster
Genauigkeit vornehmen.
Wallau den 11. September 1792





Weinbau


Dokument 2 Seiten 1-2,

Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331

Die Zahl derer zehendbaren Unterthanen zu Breckenheim betreffend.

Seite 1Unterthänigst gehorsamer Bericht
Die Zahl derer zehendbaren Unter
thanenen zu Breckenheim betrf.

Nach Ausweis der Anlage ist der Marchecommisfurier Cra
mer dahier bei gegenwärtigen Kriegszeiten, dem bestän
digen hin und her marchieren derer Truppen, deren
ununterbrochenen Einquartierungen und dem nie
auf gehörten Fuhrcosten zu Herbeybringung der fourage
und Fortbringung der Equippage , von welchen lasten
die Obergrafschaft fast gar nichts, noch zur Zeit Ausnutzung
hat, nicht in Stande die ihm darinnen bestehene Auf-
gabe zu zu leisten . Gleichsam scheinet diese Arbeit eine
Sache aufzuhalten woran doch gleich wohlend der Gemein
de zu Breckenheim so viel gelegen ist. Vorhin habe ich schon
unterthänig einberichtet, das diese Gemeinde eine nicht
unbeträchtliche Pflege von Weinbergen halte, welche
aber größtentheils in abgang gekommen. Viele
wünschten sie wieder anzulegen, andere in Acker





Weinbau


Seite 2bau verwandeln zusagten - und so ist diese ganze
Flur weder Weinberg - noch Ackerland –sondern der
beständigen Weidefrasung ausgesetzt.
Es ist dahero nöthig, der fürstl. Landesaufsicht
hierunter baldigst entscheidet damit dieser nicht
üble Feldstrich auf ein oder die andere Art wieder-
um ordentlich benutzet werden kann. Wallau
den 12. Sept: 1794 .

Unterschrift----------



Für den Förderkreis Historisches Breckenheim übersetzt und bearbeitet von Horst Meyer und Harald Schmidlin


Quellennachweis:
Hessisches Staatsarchiv

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Aktualisierungsdatum: 29.08.2021