Anbei eine interessante Zusammenstellung von Übersetzungen betreffend des Weinanbaus in der Region aus der Zeit ca. 1770 bis 1808. Es geht oftmals um brachliegende Grundstücke.
Dokument 7 Seiten 1-2,
Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331
Regulierung des Zehnten von den ausgerodeten Weinbergen zu Massenheim, Wallau, Nordenstadt und Breckenheim.
Seite 1
Anschrift
An daß
Hoch fürstliche
Ober Amt
zu
Wallau
Seite 2
Da es vom Hoch Fürstlichen Ober Amt gefordert wurde
wegen denen Weinbergen, die wüst liegen thun
und die Besitzer davon, so wolte sie mit Euro fürstlichen?
das an jezo bey denen im Jahr die Weinberge
noch nicht aufgenommen, sondern so nicht wolte ihre
berichtigen das es an der Summe 29 ½ Morgen sind
und faßt keine 5 Morgen im Bau sind die
übrigen alle wüst liegen sind ist keiner in Brecken
heim der keine an zu rathen hat mithin sind sie
alle insgesamt Besitzer davon ein solches wird
gehorsamst übergeben Breckenheim den 12. Dez. 1794
Stein, Schultheiß
Dokument 8 Seiten 1,
Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331
Regulierung des Zehnten von den ausgerodeten Weinbergen zu Massenheim, Wallau, Nordenstadt und Breckenheim.
Seite 1
Unterthänigst gehorsamer Bericht die wüstliegenden zehndbaren Äcker des Amts Wallau in specie die Brec kenheimer Weinberge betref.
Nach Ausweis anliegenden Protocolls und der drinnen
geschehenen Erklärung sind die Breckenheimer unter
thanen insgesamt Willens ihre in beinahe 30 Morgen
betreffende Weinberge nach dem Frieden wiederum nach
und nach angedrohten weil dieser Krieg ihrer Gemar
kung zumFruchtbau nicht tauglich ist, wenn es Frieden
ist, kann diesen Leuten die Anrottung dieser Weinberge
nicht zugemuthet werden, die sie wegen der unbeschreib
lich vielen verstreuen und Boten gehen dieses Jahr nicht
all ihr Sommerfeld haben bestellen können. Übrigens
bemerke ich, daß des St Ferrutiusstift zu Bleiden
stadt den Zehnden in die hießig Wallauer und Brecken
heimer Gemarkung von Wein und Früchten ziehet und
überzeugt die Mainzer Stifter in der bes. ganzen Herr
schaft größtentheils in Besitz des Zehenden stehen. Wallau
den 30tem März 1795
Unterschrift: Wilchens?
Erl. den 10. Jun 1795
Dokument 11 Seiten 1-2,
Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331
Die wüstliegenden Äcker, speziell die Breckenheimer Weinberge betreffend.
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Ex Resoluto f(ürstliche) L. D. Deputation d. d. Darmstadt den 7ten Jull 1795 ad N. Lad. 368
Die wüstliegenden zehndbaren
Äcker in specie die Breckenheimer
Weinberge betrf.
Rückschrift an den f(ürstlichen) Amtsrath
Schenk zu Wallau auf seinen der
selbst unterm 30ten May des Jahres erstat
teten Bericht:
das man bei anderen Umständen
noch die Anrottung (Anbau) anbei wüster Wein-
berge bis zum nähesten Laudum an
stehen lassen wolle und f.(ürstl.) Amt
dem nächst auf die Vollführug
zu dringen, und ein geschehen
Dokument 6 Seiten 1-3,
Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331
Auszug aus dem oekonomischen Hauptbericht des Amtes Wallau von 1794
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Extractus (Auszug) aus dem oekonomischen Hauptbericht des Amts Wallau von 1794
Breckenheim
ist nichts verbessert worden und wünscht die Gemeinde um Mitteilung wie es mit An rottung ihrer Weingärten gehalten werden sollte.
22. Febr. 1796
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Ex Resoluto f(ürstliche) L. O. Deputation d. d. Darmstadt 11. Merz 1795 ad N. L. V. D. 770 / / Moneatur f(ürstliches) Amt Wallau an die Befolgung des An sinnens vom 15. Tag v. F. um Ver- längerung von 14 Unterschrift. Ex Resoluto f(ürstliche) L. O. Deputation d. d. Darmstadt 15.April 1795 ad N. L. V. D. 770 / / Moneatur f(ürstliches) Amt Wallau an die Befolgung des injurierten angezeigten vom 15. Okt. V . F. um Verlängerung von 11 Tagen Ex Resoluto f(ürstliche) L. O. Deputation d. d. Darmstadt 15.April 1795 ad N. L. V. D. 770 / / Moneatur f(ürstliches) Amt Wallau an die Befolgung des injurierten angezeigten vom 15. Okt. V . F. um Verlängerung von 11 Tagen Ex Resoluto f(ürstliche) L. O. Deputation d. d. Darmstadt 15.April 1795 ad N. L. V. D. 770 / / Moneatur f(ürstliches) Amt Wallau an die Befolgung des Ansinnens vom 15. – Okt. v . F. um Verlängerung von 8 Tagen
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Ex Resoluto f(ürstliche) L. O. Deputation d. d. Darmstadt 15 Okt. 1794 ad N. L. V. D. 770 An wüstliegenden zehntbaren Ober Amts Wallau speziell die Brecken heimer Weinberge betr. Rescribatur an den fürstlichen Amts- Rat Schenk zu Wallau auf sei- nen derselbst unterm 14. Nov.1791 erstatteten Bericht: Er habe die Besitzer anbei woher + jeden? insbesondere Weinberge + zu von denen ----- für eine Art ein jeder seinen An teil benutzen + oder was für Grün + mit binnen welcher sie dagegen hätten ----- die Zeiten sie anbauen selbe zu bedeuten das man wolle
Dokument 1 Seiten 1-3,
Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331, Nr. 504
Den herrschaftlichen Zehenden in den Weinbergen in den Orten Wallau, Massenheim, Nordenstadt und Breckenheim betreffend.
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Gehorsamster Bericht Den herrschaftlichen Zehenden in den Weinbergen in den Orten Wallau, Massenheim, Nordenstadt und Breckenheim betref .
In genannten Ortschaften hat gnädigste Herrschaft
den Weinzehenden theils ganz, teils mit den
Herren Geistlichen zu beziehen, und diese Erträge(Einnahme)
würden sehr ansehnlich seien, wenn alle Wein-
berge gehörig angebauet wären.
In dem Ort Wallau sind die meisten derer, (Einf.: bis auf circa 20) wel
chen sich im Flurbuch als Weinberge beschrieben
befinden - angebaut.
In Massenheim wo gnädigste Herrschaft diesen
Zehenden zu 2/3tel und die Pfarrei zu 1/3tel bezieht
befindet sich ein großer Distrikt wo jezo meisten
theils mit Kraut und Kartoffeln bepflanzt
wird und keinen Zehenden entrichten.
In Nordenstadter Gemarkung hat gnädigste
Herrschaft außer einer kleinen Abgabe an die
Gutsbestände des Grafen von Holzhausen den
Weinzehenden, in dessen Bann, kkönnen aber wenig-
sens 50 Morgen liegen welche eben so wie .
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wie zu Massenheim mit Kraut Dickwurz und Kartoffeln
bepflanzt werden und keinen Zehenden abgeben.
Endlich sind in Breckenheimer Gemarkung die Wein
berge nach und nach ganz eingegangen, und der
ansehnliche District, worauf vor Zeiten ein gar guter
Wein gewachsen seyen soll wirft theils für
die Eigenthümer wenig - und für gnädigster Herr
schaft gar nichts ab – theils liegt solcher ganz
öde.
Ob nun gleich nach der Darmstädter Zehenden Verord
nung die Besitzer dieser Weinberge sich gefallen
lassen müssen, ihren Zehenden an gnädigste Herrschaft
in Gelde zu bezahlen wenn sie in einer gewissen
Zeit solche nicht anrotten(anbauen), so glaube ich doch, das
es besser seyen möge, wenn :
1.) denen Besitzern eine gewisse Zeit anberaumt werden wolle, in welcher sie ihre Weinberge anrotten müssten – und
2.) wenn bestimmt verordnet würde uns im Unter lassungsfall vom Morgen bezahlt werden sollte. rechne ich nun daß alle 4 Jahr nun ein ordentliches Weinjahr seyen fein , und auf dem Morgen 4 Ohm wachsen würden, so wäre im Durchschnitt jährl
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1 Ohm Wachsthum - oder 8 Maß an Zehenden , und die
Maud zu 10 Gulden betrüge also der Morgen nach dem
ganz billigen Anschlag 1 Gulden – 20 Kreuzer an Zeheden.
Ob ich ganz richtig urteile und allenfalls kein
besondere Umstände in dieser Sache vorliegen mögen
habe ich herzöglicher Amtskellerey zur weiteren Prüfung
überlassen sollen. Wallau den 26ten Janu. 1808
Hentsch
Dokument 8 Seiten 1-4,
Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331, Nr. 381
Regulierung des Zehnten von den ausgerodeten Weinbergen zu Massenheim, Wallau, Nordenstadt und Breckenheim.
Seite 1
Akten Kammer
Den von den ausgerotteten Weinbergen zu Massen
heim, Wallau, Nordenstadt und Breckenheim
Der Herrschaft gebührenden Zehenden betr 1808
Seite 2
Unterthänigst gehorsamer Bericht Den von den ausgerotteten Weinbergen zu Massenheim Wallau Nordenstadt und Breckenheim der Herrschaft Gebührenden Zehenden betref
Unter unterthänigster Beziehung auf den vom herzoglichen Zehntverwalter Häußer erstatteten Vorbericht will ich bemerken das gnädigste Herrschaft von den ausge rotteten Weinbergen eine Vergütung in Geld der vorliegenden Verordnung nach allerdings zu ordern berechtigt ist. Zu Breckenheim waren seither einige Weinber ge mit Frucht bebauet wovon der gebührende Zehnt entrichtet worden, die meiste Weinberge welche ausgerottet sind , sind aber mit Futter kräuter angepflanzt und hiervon lässt sich kein anderen als Geldvergütung regulieren.
Wollte
1808
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Wollte man den Unterthanen eine Zeit frist festsetzen, worin sie die Weinberge anrotten müssten, so würde in dieser Zeit worin nichts dort aus erziehlet , die Unter than haben schon wieder Jahre die öden Wein berge benutzet ohne etwas für den Zehenden dafür zu entrichten, ich glaube daher , daß es am besten wäre wenn man gegen Jo hannitag durch den Steuerpraequator das Morgenmaas an jedem Ort angeben, und mit Zuziehung der Orts Vorgesetzten, durch unpartheyische Ackerverständige der Er trag jedes einzelnen Stücks bestimmen ließe um hiernach eine Forderung statt des zu bezahlenden Zehenden zu machen.
Wallau, den 29. Jaenner 1808
Seifert ?
Dokument 5 Seiten 1-3,
Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331, Nr. 264
Landesherrliche Forderung nach der Ausrodung und Wiederherstellung der wüst liegenden Weinberge in der Gemarkung Breckenheim.
Seite 1
Akte
Die wüstliegenden zehntbaren Äcker speziell die Breckenheimer
Weinberge betref.
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H. … an H.(errschaftlichen) Zehntskeller Eistert zu Wallau Den von den ausge- rotteten Weinbergen zu Massenheim, Wallau Nordenstadt und Brecken- heim der Herrschaft Gebührenden Zehnden betref. Dem N. wird hiermit zum Beschluss angefügt daß man seinen hierunter am 29. d. M. getanen Antrag genehmige. N. hat also hiernach gegen Johannitag d. J. den Gehalt sämtlicher an Ihren in(m) Titel bemeldeten Ortschaften ausgerotte- ten Weinbergen durch den Steuerperäquator Häuser aufnehmen und den wahrscheinlichen Ertrag eines jeden Stücks durch unpar- theyische Ackerverstän_ dige ausmitteln zu lassen sofort mit den einschlagenden Ortsvorständen eine jährliche Geldabgabe + + per Morgen statt des in solange die Besitzers Zehemten zu regulieren solchener Weinberge
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solche nicht anrotten sondern zum Frucht oder Gemüsebau benutzen oder gar ganz müßig liegen lassen , werden hier nächst aber das Resultat davon zu Ausfertigung des erforderlichen Rechnungs übertrag anhero einzuberichten. Wiesbaden 14ten Febr 1808
Dokument 10 Seiten 1-3,
Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331
Die wüstliegenden Äcker, speziell die Weinberge in Breckenheim betreffend.
Seite 1
Die wüst liegenden zehntbaren Äcker des Amts Wallau in specie die brachliegenden Weinberge btf.
Auf die in diesen Tagen unterm 18 ten Oct. d.J.
eingekommenen Rückschrift von f(ürstlicher) Landes
Oeconomie Deputation werden jene
dem f(ürstlichen) Schultheiß aufgegeben, welche
Morgen an Weinbergen in hiesiger Ge
markung befindlich und welche
dergleichen noch in brach wären, anzugeben
derselbe berichtete auch unter dem 1ten Februar d(es) J(ahres)
das 29½ Morgen Weinberge auf hiesiger
Gemarkung befindlich können haben
wirkl(ich) in brach wären, es könnte
aber der Gemeinde und die Wingerth
besitzer in derselben wegen den
beständigen Einquartierungen wegen
Kriegsfuhren nicht ihre anstehenden
-------- werden
sie zu deren ---- -------- Gemeinde
und deren Vorstände geben auf
--- gegen Vorhalt Acker -----------
Vorsicht dieses zum Protokoll
Sie glaubten daß es nicht nötig
wäre jeden Besitzer dessen Weinberge
besonders zu ---------- ------
jeder darinen positioniert wäre
und keinen steinern Weinberg
Seite 2
um deswillen ordentlich in Stande hielten
weilen die Weinstöcken vorigem Jahr
und bestanden sehen seit 1784 fast
völlig zerstöret geworden wären
und seit der Zeit habe man keinen
Lusten bezügl(ich) dieselben wiederum
anzuroten. Indessen habe nunmero
jeder von selbsten in, dessen Stand
wenn man beinahe 30 Morgen in ihrer
Gemarkung auch wüst liegen bleiben
könnte, sondern daß solches wiederum
in bau gesetzt worden müßten sie
hatten daheren auch von selbsten schon
Anstalten gemacht wenn nicht
dieser Krieg seit 1792 eingetrofen
und diese Gemeinde dadurch sehr hart
mitgenommen worden seyhen solange
sie an die ---------- ihren
Weinbergen keine Hand hatten anlegen
können; Sie wollten aber sobald es
Frieden ---- hierzu täthige Anstalten
dergestalten machen daß alle Jahr
ungewiß an Anthrieb? wiederum ange
rottet und mit einen Setzlingen
angepflanzt würde; ------ dieses
in einem Jahr gut --------- nicht möglich
wäre. ----- verständl(ich) genug dahier daß
dann brachen diesen Weinbergen wie
Seite 3
der Gute wäre, das sie solchen nicht längst
--------- könnten weil diesen
gröstentheils mit Kies? untermenget
seye und an einen kalten hang? läge
so taugte derselbe zu weiter nichts
als nur zu Weinbergen deren Ertrag
aber um deswillen? auch ziemlich wüstlich?
wäre wie die Weid vor dem Wald
sey, stark genießten? könnten
Und theils der Blüte und theils den
Wüst liegenden Trauben schädlich wäre.
In fidem
Schenk
Dokument 10 Seiten 1-3
Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331
Die wüstliegenden Äcker, speziell die Weinberge in Breckenheim betreffend.
Seite 1
Die wüst liegenden zehntbaren Äcker des Amts Wallau in specie die brachliegenden Weinberge btf.
Auf die in diesen Tagen unterm 18 ten Oct. d.J.
eingekommenen Rückschrift von f(ürstlicher) Landes
Oeconomie Deputation werden jene
dem f(ürstlichen) Schultheiß aufgegeben, welche
Morgen an Weinbergen in hiesiger Ge
markung befindlich und welche
dergleichen noch in brach wären, anzugeben
derselbe berichtete auch unter dem 1ten Februar d(es) J(ahres)
das 29½ Morgen Weinberge auf hiesiger
Gemarkung befindlich können haben
wirkl(ich) in brach wären, es könnte
aber der Gemeinde und die Wingerth
besitzer in derselben wegen den
beständigen Einquartierungen wegen
Kriegsfuhren nicht ihre anstehenden?
-------- werden
sie zu deren ---- -------- Gemeinde
und deren Vorstände geben auf
--- gegen Vorhalt Acker -----------
Vorsicht dieses zum Protokoll
Sie glaubten daß es nicht nötig
wäre jeden Besitzer dessen Weinberge
besonders zu ---------- ------
jeder darinen positioniert wäre
und keinen steinern Weinberg
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um deswillen ordentlich in Stande hielten
weilen die Weinstöcken vorigem Jahr
und bestanden sehen seit 1784 fast
völlig zerstöret geworden wären
und seit der Zeit habe man keinen
Lusten bezügl(ich) dieselben wiederum
anzuroten. Indessen habe nunmero
jeder von selbsten in, dessen Stand
wenn man beinahe 30 Morgen in ihrer
Gemarkung auch wüst liegen bleiben
könnte, sondern daß solches wiederum
in bau gesetzt worden müßten sie
hatten daheren auch von selbsten schon
Anstalten gemacht wenn nicht
dieser Krieg seit 1792 eingetrofen
und diese Gemeinde dadurch sehr hart
mitgenommen worden seyhen solange
sie an die unbeständigen ihren
Weinberge keine Hand hatten anlegen
können; Sie wollten aber sobald es
Frieden ---- hierzu täthige Anstalten
dergestalten machen daß alle Jahr
ungewiß an Anthrieb? wiederum ange
rottet und mit einen Setzlingen
angepflanzt würde; ------ dieses
in einem Jahr gut --------- nicht möglich
wäre. ----- verständl(ich) genug dahier daß
dann brachen diesen Weinbergen wie
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der Gute wäre, das sie solchen nicht längst
bepflanzen könnten weil diesen
gröstentheils mit Kies untermenget
seye und an einen kalten hang läge
so taugte derselbe zu weiter nichts
als nur zu Weinbergen deren Ertrag
aber um deswillen? auch ziemlich müstlich?
wäre wie die Weid vor dem Wald
sey, stark genießten? könnten
und theils der Blüte und theils den
wüst liegenden Trauben schädlich wäre.
In fidem
Schenk
Dokument Seite 1,
Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331
Ausgerodeten Weinbergen zu Massenheim, Wallau, Nordenstadt und Breckenheim betrf.
gehört aber wohl zu anderem Dokument, da es sich um die wüstliegenden Weinberge
handelt.
Gegen (diejenigen die unleserlich) ihre Stücke daselbst? wüst liegen lassen würden dieselben Maßregeln ergreife werden welche die Verordnung vom 7ten Merz 1770 gegen diejenige -------- welche der Grafschaft zuleisten Order wüst liegen lassen
Ex Resoluto f. L. o. Deputation
d. d. Darmstadt den 26ten Nov: 1794
ad N. L. O. D. 770 / O. w. v./
Moneatur fürstliches Amt Wallau dem
Ansinnigsten von 15ten des Monats innerhalb
6 Wochen ein Genüge zu leisten
Ex Resoluto f. L. o. Deputation
d. d. Darmstadt den 21ten Jan. 1795
ad N. L. O. D. 770 / O. w. v./
Moneatur fürstliches Amt Wallau an
die befolgung des Ansinigsten vom 15ten
des jahres zum Termin von 4 Wochen
Dokument 121 Seiten 1-2,
Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331
Die wüstliegenden Äcker, speziell die Weinberge betreffend.
Seite 1
Da mir die beyden hochfürstlichen Anordnungen so
wohl von hochfürstlicher Regierung als auch von der
Oeconomi Dezitatur ist zu geschickt worden wegen
dem angebauten Ackerland in den aufgelassenen, so
wolte ich es Eurem hochlöblichen Ober Amt hiermit berichten,
1.) daß es in der Gemarkung Breckenheim Stein oder Land ist das ungebaut oder wüst liegt als
2.) Die Weinberge liegen mehrere theils wüst an wo das hoch löblichen Amte wißt nach den Zehnten betragen thut aber gnädigste Herrschaft das eigen Gewächs zent da von beziehet thut. Und gut wäre es wenn darauf gedrungen woher daß sie alle müste hernun gerothet werden
3.) In deren Waltungen haben wir noch 2 hafer? Beute all wo wir das früh Jahr dann samen wollen hin ein saehen ein solches wird hiermit mit Euren hochlöblichen Ober Amt gehorsamst übergeben. Breckenheim, 2ten Sept 1791.
Stein Schultheiß
Der f(ürstliche) Schultheiß Stein bittet zugleich berichten sollen
wieviel Morgen diese Weinberge enthalten und warum
dieselbe nicht wieder angerodtet werden, ob der
Weinbau nicht gut fort komme, und ob es besser
Seite 2
seye, wenn derselbe in fruchtbau verwandelt
würde.
Wer den Zehenden von diesen Weinbergen
beziehet.
Und ob gnädigste Herrschaft auch eigenes Gewächs
Felder? habe oder nicht. W(allau) den 2ten Sept. 1791 Schenk
hiermit werde ich seinen hochlöblichen Ober Amt bestens
berichten wegen den Weinbergen.
1.) Die Weinberge in Breckenh. enthalten in Summe 29 ½ Morgen davon aber keine 10 bis 12 Morgen im Stande sind
2.) Von den Weinbergen beziehet das Amte Nordenstadt den Zehenten bis auf eine Gewann beziehet der hochlöbliche Steuerer den Zehnten
3.) Das eigen gewächs das gnädigster hochlöblicher beziehen thut ist von der Lehe 17 Kreutzer 2 Pfennig welches man aber nicht so genau wissen kann, weil sie nicht in den Weinberg gemustert werden, wie berichtet eintragen thut
4.) Zu Ackerland ist es auch nicht gar wohl tauglich weil es bergig ist und auf meheren theils steinig und ist nur nach heutig Leut, von denen unterthan das sie die Weinberge nicht bauen mögen. Ein solches überlasse ich dem hochfürstlichen Ober Amt gehorsamst. Breckenheim den 6ten Sept. 1791
Dokument 14 Seiten 1-2,
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Den herrschaftlichen Zehenden in den Weinbergen in den Orten Wallau, Massenheim, Nordenstadt und Breckenheim betreffend.
Seite 1
Ex resoluto fürstliche Landes Oeconomie Deputation D:d: Darmstadt am 18. July 1792 ad N: L: O: D: 6/4
Die Zahl der zehntbaren Unterthanen zu Breckenheim bef.
Rescribatur an den Amts Rath Schenk zu Wallau auf seinen hierunter erstatteten Bericht Da man zum Gegenstück von Brecken heim auch eine Tabelle von wirs? ein wohlha benden Wirt dessen Auswahl ihm überlassen bliebe zu haben wünsche so hätt er solchen durch den fürstl(ichen) marsch(all) commisarium Cramer gelegenheitlich ausstellen zu lassen und mit Bericht anhero einzusenden
In fidem F Martin
Die Abschrift dieses Rescripts wird dem fürstl. Marche Comisario E
Cramer mit der Auflage hiermit zugestellt
um eine tabelle von dem hiesigen Ort Wallau gelegentlich
auszustellen und zu hies. Amt zur weiteren Beförderung an
die Behörde einzuliefern. Wallau den: 4ten August 1772
Wiesner?
Die bisherigen Zeit Umständ machten es unmöglich Obige Arbeit welche wann sie exact und
Seite 2
genau werden soll müße und einige Zeit erfordere vorzunehmen sollte diesen Winter über die hiesigen Gegend ein Steuerleyher Heuß beschieden seyen so werde ich sie alsdann mit ----lichster Genauigkeit vornehmen. Wallau den 11. September 1792
Dokument 2 Seiten 1-2,
Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 331
Die Zahl derer zehendbaren Unterthanen zu Breckenheim betreffend.
Seite 1
Unterthänigst gehorsamer Bericht Die Zahl derer zehendbaren Unter thanenen zu Breckenheim betrf.
Nach Ausweis der Anlage ist der Marchecommisfurier Cra mer dahier bei gegenwärtigen Kriegszeiten, dem bestän digen hin und her marchieren derer Truppen, deren ununterbrochenen Einquartierungen und dem nie auf gehörten Fuhrcosten zu Herbeybringung der fourage und Fortbringung der Equippage , von welchen lasten die Obergrafschaft fast gar nichts, noch zur Zeit Ausnutzung hat, nicht in Stande die ihm darinnen bestehene Auf- gabe zu zu leisten . Gleichsam scheinet diese Arbeit eine Sache aufzuhalten woran doch gleich wohlend der Gemein de zu Breckenheim so viel gelegen ist. Vorhin habe ich schon unterthänig einberichtet, das diese Gemeinde eine nicht unbeträchtliche Pflege von Weinbergen halte, welche aber größtentheils in abgang gekommen. Viele wünschten sie wieder anzulegen, andere in Acker
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bau verwandeln zusagten - und so ist diese ganze Flur weder Weinberg - noch Ackerland –sondern der beständigen Weidefrasung ausgesetzt. Es ist dahero nöthig, der fürstl. Landesaufsicht hierunter baldigst entscheidet damit dieser nicht üble Feldstrich auf ein oder die andere Art wieder- um ordentlich benutzet werden kann. Wallau den 12. Sept: 1794 .
Unterschrift----------
Für den Förderkreis Historisches Breckenheim übersetzt und bearbeitet von Horst Meyer und Harald Schmidlin
Quellennachweis:
Hessisches Staatsarchiv
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