Kaisergeburtstag

Breckenheimer Schulchronik (1819 – 1899)

Verfügung zur Durchführung des „Geburtsfestes“ Seiner Majestät des Kaisers und
Königs (Wilhelm I) von der königlich (preußischen) Regierung,
Abteilungen für Kirchen- und Schulsachen der preußischen Provinz Hessen-Nassau.



Schulchronik


Wiesbaden, den 3. März 1871

Wenngleich schon seither das Geburtsfeste Seiner
Majestät des Kaisers und Königs in den Schulen
unseres Bezirks durch Beiwohnung der Kinder
an dem stattfindenden Festgottesdienste u.
durch besondere Schulfeierlichkeiten begangen
wird, so hat sich doch darin noch nicht eine gleich-
mäßige Praxis ausgebildet.

Die denkwürdigen, für die äußere Gestaltung und
innere Entwicklung unseres deutschen Vaterlan-
des bedeutsamen Ereignisse des letzt verflossenen
und des laufenden Jahres * der wunderbare gött-
liche Schutz und gesegnete Erfolg welcher die nationa-
le Erhebung und Abwehr feindlicher Angriffe von
Außen und die festere Vereinigung und Erstar-
kung der deutschen Stämme im Inneren beglei-
tet hat, und insbesondere der erhabenen Taten
unseres Landesherren während des jüngsten viel-
bewegten Lebensjahres zu Theil geworden, neuen
Kriegeslorbeer um sein Haupt gewunden und
die deutsche Kaiserkrone der Königskrone hinzu-
gefügt hat, bieten Anlaß , gerade das bevorstehen-
de Geburtsfest Seiner Majestät des Kaisers und Königs
in besonders festlicher Weise zu begehen. Auch die
Schule als gewissenhafte Erzieherin der künftigen
Staatsbürger und treue Pflegerin des patri-
otischen Sinnes darf bei den Kundgebungen
der Anhänglichkeit und Verehrung nicht zurückbleiben.
Obwohl wir zu sämtlichen Schulvorstands Diri-
genten und Lehrern das Vertrauen haben, daß
dieselben auch ohne diesseitige Anregung in


Schulchronik


richtiger Würdigung der angeführten Verhältnisse
und mit angemessenem Fakte an den einzelnen
Schulorten das Geeignete zu veranlassen werden,
wollen wir doch hinsichtlich einer würdigen Feier
des Allerhöchsten Geburtsfeste Folgendes bestimmen.

1.Die Schulkinder haben an dem Geburtsfeste Seiner
Majestät des Kaiser und Königs dem Festgottes
dienste in der Kirche ihrer Confission beizuwohnen.
2.Zu einer passenden Stunde des Vormittags sind die
Schüler im Festgewande in dem geschmückten Schul-
lokale zu versammeln und nach abwechselndem
Vortrage patriotischer Gesänge und Gedichte von dem
Lehrer auf die Bedeutung des Tages aufmerksam
zu machen. Zur Theilnahme an dieser Schulfeier sind
sämtliche Mitglieder des Schul- und Gemeinde-
vorsteher und soweit es der Raum gestat-
tet auch Eltern der Schulkinder resp. Freunde und
Gönner der Schule einzuladen.
3.Am Nachmittag ist, wenn es die Witterung erlaubt,
mit den Schulkindern einen gemeinsamen
Spaziergang zu unternehmen. Wir zweifeln nicht, das es
gelingen dürfte die Gemeinde Vorstände
zur Gewährung von Erfrischungen oder anderen kleinen
Gaben für die Kinder geneigt machen.
In ähnlicher Weise ist auch in künftigen Jahren die
Feier des Geburtsfestes seiner Majestät des Kaiser und
Königs zu veranstalten. Euer Hochwürden wollen für
rechtzeitige Mitteilung dieser Verfügung an sämtliche
Schulvorstands Dirigenten und Lehrer Sorge tragen
und den Eintrag in die Refirinztenbuch veranlassen.
Die königlichen Landräthe und Aemter haben wir von
dem Inhalte derselben in Kenntnis gesetzt.

Königliche Regierung,
Abteilungen für Kirchen- und Schulsachen.
de la Croix

* (deutsch-französischer Krieg 1870-71,und Proklamation des deutschen
Kaiserreiches am 18.Jan. 1871)


Quellennachweis:
Hessisches Staatsarchiv - Schulchronik

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Aktualisierungsdatum: 16.08.2021