Wiesbaden, den 3. März 1871
Wenngleich schon seither das Geburtsfeste Seiner
Majestät des Kaisers und Königs in den Schulen
unseres Bezirks durch Beiwohnung der Kinder
an dem stattfindenden Festgottesdienste u.
durch besondere Schulfeierlichkeiten begangen
wird, so hat sich doch darin noch nicht eine gleich-
mäßige Praxis ausgebildet.
Die denkwürdigen, für die äußere Gestaltung und
innere Entwicklung unseres deutschen Vaterlan-
des bedeutsamen Ereignisse des letzt verflossenen
und des laufenden Jahres * der wunderbare gött-
liche Schutz und gesegnete Erfolg welcher die nationa-
le Erhebung und Abwehr feindlicher Angriffe von
Außen und die festere Vereinigung und Erstar-
kung der deutschen Stämme im Inneren beglei-
tet hat, und insbesondere der erhabenen Taten
unseres Landesherren während des jüngsten viel-
bewegten Lebensjahres zu Theil geworden, neuen
Kriegeslorbeer um sein Haupt gewunden und
die deutsche Kaiserkrone der Königskrone hinzu-
gefügt hat, bieten Anlaß , gerade das bevorstehen-
de Geburtsfest Seiner Majestät des Kaisers und Königs
in besonders festlicher Weise zu begehen. Auch die
Schule als gewissenhafte Erzieherin der künftigen
Staatsbürger und treue Pflegerin des patri-
otischen Sinnes darf bei den Kundgebungen
der Anhänglichkeit und Verehrung nicht zurückbleiben.
Obwohl wir zu sämtlichen Schulvorstands Diri-
genten und Lehrern das Vertrauen haben, daß
dieselben auch ohne diesseitige Anregung in
richtiger Würdigung der angeführten Verhältnisse
und mit angemessenem Fakte an den einzelnen
Schulorten das Geeignete zu veranlassen werden,
wollen wir doch hinsichtlich einer würdigen Feier
des Allerhöchsten Geburtsfeste Folgendes bestimmen.