Zweiterwähnung von Breckenheim

Die hier zu sehende digitale Reprografie wurde freundlicherweise vom Hessischen Hauptstaatsarchiv bereitgestellt und die Verwendung durch Förderkreis Historisches Breckenheim e.V. genehmigt unter HHSTAW Abt., Nr.

Die Urkunde vom 15. Mai 1251
Zweiterwähnung


S C H E N K U N G S - U R K U N D E
(schriftliche Zweiterwähnung Breckenheims)

15. Mai 1251

In dieser Schenkungsurkunde des Erzbischof Christian II von Weisenau wird zum zweiten Mal das Dorf Breckenheim (“Brekenheim”) genannt. In der Urkunde der Ersterwähnung vom 1. Mai 950 wurde unser Dorf noch “Breckinhem” genannt. Dazwischen liegen immerhin 300 Jahre, in denen sich die Sprache und natürlich auch Ortsbezeichnungen verändert haben.

Erzbischof Christian II von Weisenau war von 1249 bis 1251 Mainzer Erzbischof und schenkte dem dortigen Domstift in Erinnerung an die Wohltaten, welcher er als Domdechant empfangen hatte, Güter zu Erbenheim und Breckenheim

Die Übersetzung des lateinischen Text – in die heutige Sprache aus der Originalurkunde (teilweise sinngemäß) übertragen - lautet folgendermaßen:

Vertreter des christlichen Glaubens und Erzbischof von Gottes Gnaden mit geweihtem Sitz in Mainz; Vorsteher der obersten Kanzlei des Heiligen Deutschen Reichs.

Im Einvernehmen mit den Anwesenden beurkunden wir und wünschen, dies zur allgemeinen Kenntnis zu nehmen, dass wir uns rechtmäßig zugehörige Besitzungen und zwar 57 Morgen Land und außerdem Weinhänge mit einer Fläche von anderthalb Morgen in Erbenheim, ferner Zwei Güter, ein Stück Wald mit allem, was er an Weideland hervorbringt und ein zusätzliches Areal, was sich oberhalb des Altars der Kapelle des Seligen Nikolaus, eines Heiligen unserer Kirche, in der Gemarkung Breckenheim befindet, den Christus treu ergebenen Prälaten und dem Domkapitel dieser Kirche als zusammenhängendes, uneingeschränktes, ordnungsgemäß bemessenes Besitztum übertragen.
Diese Übereignung nehmen wir vor, weil uns die Kirche in Mainz zum einen seit unserer Jugendzeit so, wie sich eine liebevolle Mutter um ihre kleinen Kinder kümmert, den Lebensunterhalt sicherte und stete Fürsorge zukommen ließ, zum andern in der Zeit, als wir noch ein weniger verantwortungsvolles Amt, das heißt das eines Mainzer Dekans, bekleideten, verschiedene freundliche zugedachte Wohltaten erwiesen hatte und weil wir den Wunsch hegten, mit einer kleinen Erkenntlichkeit jene Wohltaten zu vergelten und mit geschuldeter Freigebigkeit zur Aufbesserung der Pfründe der Mainzer Kirche um Gottes Willen und auf Grund der Verehrung des Heiligen Martin beizutragen.
Sodann, als uns mit der Hilfe des Herrn die hohen Weihen eines Erzbischofs zuteil geworden waren, ließen wir mittels einer nochmaligen, bekräftigten Anordnung meinerseits besagte entäußerte Besitzung, im Liegenschaftsbereich des Gebiets, das in der Volkssprache “Grafschaft” genannt wird, den Gemeinderäten und Landleuten zur Nutzung zuweisen, wobei wir den Mainzer Schultheißen Helferich als Treuhänder einsetzten.
Der vorherige Besitzstatus ist hiermit an die Kirche in Mainz zeitlich unbegrenzt übergegangen.
Damit aber diese unsere Übergabe für immer rechtskräftig bleibt, trägt die vorliegende Urkunde unser Siegel; außerdem haben zu ihrer unanfechtbaren Beglaubigung als Zeugen ihre Unterschrift geleistet:
Probst Werner, Dekan Johannes, Küster Sigfried aus Altenburg, Lehrer Volrad, Oberlehrer Ludwig, Vorsteher der Christengemeinde “Heiliger Victor”, Bernhard, Ältester des Domkapitel-Rates, Giselbert aus Rimberg und Simon aus Dorloch, Vorsteher der dortigen Kirchengemeinde, ferner mehrere weitere ältere Geistliche und der Mainzer Schultheiß Helferich, auch bekannt als “der Jude”. Darüber hinaus waren als Gemeinderäte (Schöffen) anwesend und beglaubigten ihrerseits mit ihrer Unterschrift die oben verzeichnete Besitzübertragung: Conrad Rufus, Conrad aus Hochheim und Schultheiß Conrad aus Erbenheim, Conrad aus Igstadt, der Müller Engelbert aus Breckenheim und mehrere weitere glaubwürdige Personen.

Ausgefertigt zu Mainz, im Jahre des Herrn 1251, am 15. Mai, im zweiten Jahr unseres Pontifikats.

Quellennachweis:
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Winfried Ossner (Ex-Lateinlehrer)

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Aktualisierungsdatum: 15.08.2021